1. Allgemeines
1.1 Die Bücherei „Die Eule“ Scharnhausen wird, ebenso wie die Bücherei in Ruit,
vom Förderverein ehrenamtlich geführter Büchereien Ostfildern e.V. betrieben.
1.2. Die Öffnungszeiten der Bücherei Scharnhausen werden durch Aushang in der
Bücherei bzw. in der Stadtrundschau bekannt gegeben.
1.3. Die Nutzungsbedingungen und Leseausweise gelten ausschließlich in der
Bücherei „Die Eule“ Scharnhausen.
1.4. Die Bestimmungen für Bücher gelten, soweit nicht anders geregelt, auch für
Zeitschriften, Compact-Discs, Spiele, Ton- und Videokassetten, CD-ROMs,
DVDs und sonstige Medien.
1.5. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Textes wird nur ein Geschlecht
genannt, es sind jedoch beide gemeint.
1.6. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von audio-
visuellen Medien (z.B. CDs, CD-ROMs, DVDs, etc.) oder Computer-
programmen entstehen.
1.7. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten (§5 LDSG Baden-
Württemberg in der jeweils gültigen Fassung):
Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die
ehrenamtlich geführte Bücherei folgende personenbezogenen Daten
maschinell: Vornamen, Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht,
Telefonnummer, Email-Adresse, bei Minderjährigen die Adresse des
gesetzlichen Vertreters. Die für das Land Baden-Württemberg geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden dabei eingehalten.
1.8. Urheberrecht
Nach den Bestimmungen des Urheberrechts sind die Medien nur für private
Nutzung frei gegeben. Die Leser werden gebeten, die Bestimmungen des
Urheberrechts zu beachten.
2. Anmeldung, Büchereiausweis
2.1. Die Anmeldung als Benutzer der Bücherei muss persönlich erfolgen.
Angegeben werden müssen Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum,
Telefonnummer, möglichst auch Email-Adresse.
2.2. Die Benutzer erhalten einen Büchereiausweis. Sie verpflichten sich durch ihre
Unterschrift, die Benutzungsordnung einzuhalten und stimmen der Erhebung,
Speicherung und Verarbeitung der eigenen persönlichen Daten zu.
2.3. Bei Minderjährigen wird die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
benötigt. Dieser verpflichtet sich gleichzeitig, in Schadensfällen zu haften und
anfallende Entgelte, bzw. Gebühren, zu begleichen.
2.4. Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar.
2.6. Der Verlust des Büchereiausweises sowie eine Änderung der Anschrift oder
des Namens ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
3. Pflichten der Benutzer
3.1. Im Interesse aller Büchereinutzer verpflichtet sich jeder Benutzer, mit den
Medien sorgfältig umzugehen.
3.2. Der Ausweisinhaber haftet in vollem Umfang für alle mit dem Ausweis
getätigten Entleihungen. Beschädigungen sind bei der Rückgabe zu melden.
Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung entliehener Medien ist
grundsätzlich Medienersatz zu leisten.
3.3. Beim Ausleihen der Medien insbesondere der Spiele sollten diese geprüft
werden. Falls Mängel vorhanden sind, sollten diese sofort gemeldet werden.
3.4. Benutzer, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder die Anweisungen
des Personals verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der weiteren
Nutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
4. Ausleihe, Ausleihgebühren, Leihfristen
4.1. Die Nutzung der Bücherei ist für Kinder kostenlos. Erwachsene zahlen eine
Jahresgebühr von 5 Euro.
4.2. Gegen Vorlage des Büchereiausweises können Medien ausgeliehen werden.
Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen, für alle anderen Medien beträgt sie
2 Wochen. Bei Ausgabe von Weihnachts- und Osterbüchern ist das Ausleihen
grundsätzlich auf 2 Wochen verkürzt. Der jeweils geltende späteste
Rückgabetag ist der Ausleihquittung zu entnehmen.
4.3. Die Leihfrist kann mit einem gültigen Büchereiausweis verlängert werden,
wenn keine Vormerkungen vorliegen. Die Verlängerung kann während der
Öffnungszeiten vor Ort oder per Telefon vereinbart werden.
4.4. Medien können vorbestellt werden.
4.5. Für das Ausleihen von Tonie-Boxen wird ein Pfand von 15 € erhoben.
4.6. Die Bücherei „Die Eule“ verlangt keine Versäumnisgebühren. Sollten die
Medien einmal nicht pünktlich abgegeben werden, bitten wir um eine kleine
Spende für Neuanschaffungen.
5. Aufenthalt in der Bücherei
5.1 In den Räumen der Bücherei ist auf andere Personen Rücksicht zu nehmen.
Das Mitbringen von Tieren, Rauchen sowie Essen ist in den Räumen der
Bücherei nicht gestattet. Die Bücherei übernimmt keinerlei Aufsichtspflicht über
Minderjährige in den Räumen der Bücherei im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB.
Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 23.03.2023